Musik von Johann Sebastian Bach im Willibrordi-Dom Wesel 
							Konzert zum 271. Todestag Johann Sebastian Bachs mit Vokal- und Instrumentalmusik 
					     Mittlerweile  zur Tradition geworden ist das jährliche Konzert am Todestag Johann Sebastian  Bachs mit ausgewählten Werken aus seinem umfangreichen Schaffen. Am Mittwoch,  den 28. Juli 2021 um 19:00 Uhr laden wir zum diesjährigen Konzert in  den Willibrordi-Dom Wesel ein. 
					      Auf  dem Programm steht die Kantate „Ich geh und suche mit Verlangen“ BWV 49, das  Cembalokonzert A-Dur BWV 10555 sowie das Orgelkonzert G-Dur BWV 592. 
                        Ausführende sind Ekaterina Korotkova (Sopran), Gregor Finke (Bass), Christian  Braumann (Cembalo) sowie ein Barockensemble unter der Leitung von Domkantor  Ansgar Schlei, der auch die Orgel spielen wird.    
                        Mit  dem Tode Johann Sebastian Bachs am 28. Juli 1750 endet zugleich eine bedeutende  Musikepoche. Die barocken Formen und ihre Tonsprache wurden durch das Wirken  des großen Thomaskantors zu einer unübertrefflichen Größe geführt, die nicht  mehr übertroffen werden kann. 
                          Das  Konzert soll Bachs Kantatenschaffen, seine kunstreichen Orchesterkompositionen  sowie das bedeutende Orgelwerk in den Mittelpunkt stellen. Dabei soll aus  Anlass des Todestages weniger Trauermusik im Vordergrund stehen - vielmehr  stellen die erklingenden Werke eine Ehrerbietung über Leben und Wirken eines  der größten Komponisten der Musikgeschichte dar, die von zurückhaltenden Klängen  über pathetische Tonschöpfungen bis hin zu opulent festlicher Lebensfreude  reicht. 
                        Der Eintritt zu dem Konzert ist frei. Das Platzangebot ist derzeit  eingeschränkt. Eine kostenlose Voranmeldung und Platzreservierung ist daher  möglich unter www.weseler-dommusik.de.  
                         
                           
                        Aus aktuellem Anlass bitten wir um  Beachtung: 
                        Mit Wirkung ab 28.07.2021 gilt im Kreis Wesel die Inzidenzstufe 1  auf Grundlage der Coronaschutzverordnung. Aus diesem Grund muss das geplante  Konzert unter folgenden Bedingungen stattfinden: 
                        
                          - Ab dem 28.07. dürfen       Konzerte bis auf Weiteres nur noch gegen Vorlage eines       Negativtestnachweises oder eines Nachweises des Geimpften- oder       Genesenenstatus besucht werden. 
 
                         
                        Wir bitten die  Besucher/innen, hierfür selbst Sorge zu tragen. Vor Ort können wir aus  organisatorischen Gründen leider keine Testmöglichkeiten anbieten. 
                        
                          - Jede/r Besucher/in bekommt       einen Sitzplatz zugeteilt, da für Konzertveranstaltungen die       sog. „besondere Rückverfolgbarkeit“ vorgeschrieben ist (Sitzplan).                        
 
                         
                        
                          - Innerhalb des Gebäudes ist       zu jeder Zeit (auch am Sitzplatz) ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen       (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-Standard).
 
                         
                        Die vorstehenden Regelungen gelten bis auf Weiteres ausschließlich  für Konzertveranstaltungen und ausdrücklich NICHT für Gottesdienste.  |