Mehr zur Geschichte der ersten in der Klosterkirche zu Dobbertin nachgewiesenen Orgeln
von Claus Cartellieri
Vorliegender Aufsatz gliedert sich in zwei Teile. Im ersten geht es um eine Zusammenstellung ergänzender Informationen über die Orgeln, im zweiten um die Schwierigkeiten der ersten Or-ganisten im alltäglichen Leben.
Ein Verweis auf die erste für Dobbertin nachgewiesene Orgel findet sich in den Archivmaterialien.
Man liest von einer „Inscriptio der reparirten Orgel zu Dobbertin de 1672“. Die Reparaturkosten wurden zum Teil (oder auch ganz) durch Beiträge von Hans Friedrich von Lehsten, Landrat auf Wardow und Dölitz sowie des Freiherrn Hans Wilhelm von Meerheim, „Röm:Kayserl. Mayst. Oberster und Erb Herr auf Gnemern“ getragen. Ersterer war zwischen 1666 und 1677 auch Provisor des Dobbertiner Klosters. Letzterer gab seinen Beitrag, nachdem er seine erste am 6. Januar verstorbene Ehefrau 1660 „in dieser Kirche im Chor zur Erden bestatten laßen, u. daß die Leiche daselbst Immerdar in Ihrer Ruhestätte Möge gelassen werden“. Die unterdessen aufgenommene Grabplatte ist heute im Kreuzgang des Klosters aufgestellt.
Von beiden kamen jeweils 100 Gulden.1
Abb. 1: Mit freundlicher Genehmigung:
Familienarchiv v. Lehsten/Rothen |
Abb. 2: Grabplatte für Anna Sabine von Meerheim
Kreuzgang von Kloster Dobbertin
|
Es muss für die damalige Zeit eine beträchtliche Summe gewesen sein, da um 1756 „Closter-Güter und Sand-Probstey“ 1.118 Gulden „geliefert hatten“. 2
In den überlieferten Urkunden finden sich keine Einzelheiten über den Erbauer oder den Umfang der ursprünglichen Orgel.
Nach Kommentaren der Fachleute wurde aus diesem ursprünglich wie auch immer gearteten Auftrag für den Orgelbauer Johann Gade d. Ä. ein wirklicher Neubau. 3
In den Archivtexten finden sich unterschiedliche Schreibweisen des Namens des Orgelbauers. Der Vorname wird auch als Johan wiedergegeben, der Nachname auch als Gahde und sogar Bade. In den Gerichtsunterlagen findet sich auch Gäden. Die Schreibweise Bade taucht zweimal in Vermerken zur Orgel auf und im Zusammenhang damit wies R. Eberlein von der Walcker-Stiftung darauf hin, wie leicht ein Klosterschreiber den Namen falsch verstanden haben könnte. 4 Ein Bezug zur Orgelbauerfamilie Bader, die im Zusammenhang mit der Orgel von Borgentreich genannt wird, ist somit ebenso auszuschließen, wie eine Verwechselung mit Johann Bader, der 1645 eine Orgel im Willibrordi-Dom in Wesel baute. In nicht direkt zitierten Stellen wird deshalb die akzeptierte Standardschreibweise verwendet.
Haacke/Jaehn sprechen davon, dass Johann Gade d. Ä. ab 1636 als Orgelbauer bekannt sei. 5 Davor hatten er und Joachim Lemke dem Orgelbauer Henning Kröger als Gesellen beim Bau der Orgel in der Ratzeburger Stadtkirche geholfen. 6 1647 wurde die Orgel in der St. Jakobikirche in Rostock von
Gade renoviert. 7 Bei Haacke/Jaehn lässt sich seine Tätigkeit über mehrere Jahre verfolgen. So war er 1638 am Umbau der Orgel von St. Marien in Rostock (und 1665 an deren Generalreparatur und Reinigung) beteiligt, 8 wirkte 1653 an der Reparatur der Orgel in der Dorfkirche von Ribnitz mit, 9 und war in die Feststellung der Baufälligkeit des Positivs an der kleinen alten Orgel von St. Petri in Rostock einbezogen, für das er am 3. August 1660 einen Reparaturkontrakt unterzeichnete. 10 In keiner dieser Quellen wird von einem Neubau durch Gade berichtet.
Im „Verzeichniß der zu richtenden Orgel in der Dobbertinschen Closter Kirche“ legt Johann Gade dann seinen Vorschlag „für eine neue structur“ vor. Eine Umschriftfassung dieses Textes findet sich im Anhang. Dieses Arbeitskonzept trägt seine Unterschrift (siehe Faksimile unten). Die Entscheidung darüber ist sicher den Verantwortlichen leichter gefallen, da Gade auf seine großen Erfahrungen bei der Reparatur und dem Umbau von Orgeln verweisen konnte.
Max Reinhard Jaehn bezieht sich auf die enormen Kosten und schlägt deshalb vor, „die Arbeit von 1672 als echten Neubau einzuordnen“. 11 Seine Frage, ob diese Orgel Ersatz für ein im Dreißigjährigen Krieg zerstörtes Vorgängerinstrument war, lässt sich verneinen, denn die Folgen des Krieges waren zwar in vieler Hinsicht verheerend, aber die Klosteranlage selbst blieb unversehrt. 12 Auch Friedrich Drese hatte angesichts der vorliegenden Disposition von einem Neubau gesprochen. 13Noch ausführlicher äußerte sich Roland Eberlein, der sich auf das ältere vorhandene Orgelwerk bezieht und fortfährt:
Es wird ein völlig neues tragendes Gehäuse mit neuen Windladen erstellt. Folglich können
allenfalls die Pfeifen aus dem alten Werk ganz oder teilweise übernommen werden […] Da eine neue Disposition vorgeschlagen wird, kann es sich höchstens um einzelne alte Register handeln, die in die neue Disposition integriert werden. Bei einem solchen Vorgehen würde ich in der Tat eher von einem Neubau unter Wiederverwendung von passendem alten Pfeifenmaterial sprechen, nicht von einem Umbau. 14
Aus den Archivmaterialien geht ebenfalls hervor, dass auch Gades Sohn, Johann Gade d. J., sowie der aus Westfalen stammende Christoph Dreises, „Tischler und Orgelbauer in Däterau“ (Teterow), an den Arbeiten beteiligt waren, die - entgegen den ursprünglich geplanten 15 - insgesamt 18 Wochen in Anspruch nahmen. Es gibt keine Hinweise darauf, wieviel von dieser Zeit auf Werk-stattarbeit und Tätigkeit in der Klosterkirche selbst entfiel.
In Anbetracht der Dauer der Arbeiten, die zuvor ebenfalls intensive Vorbereitungen in einer Werk-statt erforderten, darf man den Vertragsabschluss wohl für das Jahr 1671, spätestens für 1672 ansetzen. 15
Abb. 3: Disposition vom Johann Gade
für den Orgelneubau in Dobbertin |
Verzeichniß,
Auff was Art Undt Weise, das Orgelwerck
In der Closter Kirche zu Dobbertin, sol ge=
machet werden, wie folget,
Erstlich
Eine neue structur darin das Principal vorn an
in zum stehen kommet, Undt auf die weise for=
miret alß eine kleine Orgel, Im Ober=
werck sollen Stimmwerck in gemacht werden,
Erstlich,
Principal Von 4. Fuß Thon
Rohrflöet von 4. Fuß,
Sesquialtera von 3. Fuß,
Super Octava Von 2(?) Fuß
Cimbel drey Pfeiffen auf dem Clavir.
Trummeten Regal Von 8. Fuß Thon,
Diese nachfolgende aufgesetzte Stimmen sollen
Auf der Untersten Windtlade eingemachet werden,
wie folget,
Gedackt Von 8. Fuß Thon,
Quintflöet von 3. Fuß Thon,
Blockflöet von 4. Fuß Thon,
Gemshorn Von 2. Fuß Thon,
Decem von 1 Fuß Thon,
Regal von 8. Fuß Thon,
Ein wolschlagende Tremulant.
Johan Gade
Orgelmacher mppria
Die Abnahme der Orgel erfolgte nach Abschluss der Arbeiten am 21. August 1672. Das Ergebnis wurde dem Orgelbauer am 25. August übermittelt:
Abb. 4: Bestätigung der Orgelabnahme |
Nachfolgend einige Auszüge:
Demnach zu Gottes Ehren und der Kirchen Zierde beliebet worden, das in hiesiger Closter Kirche ein Orgelwerck verfertiget werden solte, wozu […] der Kunsterfahrene Meister Johan Gahde, Orgelbauer und weitter Organist […] das den 21. Tage des Monats Augusti durch H. Christian Löners (oder Lüners) Bestalten Organisten in Lübtz ist exanimiret [!] worden, welcher von der Pfeiffen, windtlahde und bälger Wolbeschafnis Zeugnis davon gegeben […] Wann nun gedachter Johan Gahde daßführ ein testimonium begehret hatt man Ihm solches nicht verweigern besonders Grafft dieses mitteilen wollen […] Zu Dobbertin, den 25 Augusty des 1672 Jahres […]“
Auch ein Jahr später hatte Gade jedoch Dreises nicht dessen ausstehenden Lohn ausgezahlt, so dass dieser sich am 29. Mai 1673 an beide Herzöge wandte. Sein Schreiben wurde wahrscheinlich von diesen zur Klärung an das Obere Kirchengericht in Rostock weitergeleitet – es findet sich in den dortigen Unterlagen. Es heißt darin unter anderem:
„ […] vor anderthalb Jahren mit dem Organisten zu Däterau Johann Gaden, solcher gestalt contrahiret, daß er mit mir Und Ich mit ihm in gesellschaft, bey Verfertigung der Orgeln, so zu machen möchten vorfallen, arbeiten wollten, u. was davon für arbeits lohn würde fallen, in zwey gleiche Theile unter uns Theilen. Von der Dobbertinschen Orgel aber, so sein H. Vater schon verdungen, wollte er mir 30 Rthl…geben. Alß nun dieselbe verfertiget, Und ich sie für mehreres Theils gantz allein gemacht, hat er mir zwar […]20 Rthl. abgegeben, die übrigen zehn Rthl. aber weilen er damalß nicht bey gelde, Versprach er mir bey künftiger vorfallender Arbeit, ehrlich zu bezahlen.“16
Er bedauert, dass er damals keinen schriftlichen Vertrag aufgesetzt hätte, „denn ich habe ihm getrauet alß einem ehrlichen und richtigen Mann“. Vereinbart waren 2 Taler Wochenlohn für einen Zeitraum von 15 Wochen, „ […] weilen er aber so unfleißig mit mir gearbeitet; alß habe ich müßen 3. Wochen länger u. also 18.Wochen daran arbeiten […]“17 Er fordert nun die ausstehenden Lohnanteile ein.
Diesem Schreiben sind zwei Aussagen von Zeugen beigefügt. Mit „Mein Eigen Handt“ bestätigt Jochim Schindeler zu ‚Teterauw‘ am 23. Februar 1673, dass „Johann Gaden zu mir gesaget, daß Ehr Christopher Dreisen, wochentlich zwey Reichsthaler geben müßen“.18 Er habe aber nicht genug Geld gehabt, diese Zahlungen zu leisten.
Die zweite schriftliche Zeugenaussage vom gleichen Tag stammt von Davit Schöllig (-wenn die Unterschrift richtig gelesen ist -). Darin heißt es: „Demnach mir Untenbenanten, Christoph Dreises zu verstehen gegeben, nach dem sie beider seits die orgell zu Dobbertin verfertiget, wie daß Johan Gade ihm noch Etliche gelder schuldig […]“ […] daß Johan Gade zu mir gesaget, Er währe mitt Christoph Dreises garwoll zufrieden, dieweill er in der orgelkunst voll erfahrung sey, daß er auch noch Viell arbeit mit Ihm zu verfertigen willenß währe […]“19
Leider enthalten die Archivunterlagen weder Aussagen von Johann Gade, noch gibt es irgendwelche Hinweise auf den Ausgang des Verfahrens.
Da auch die beste Orgel nicht ohne Organistinnen oder Organisten zum Klingen gebracht werden kann, soll es im zweiten Teil dieses Aufsatzes um Berichte aus dem Leben der ersten in den Unterlagen des Klosters erwähnten Organisten gehen.
Die früheste Meldung findet sich unter dem Datum 28. Mai 1672. Sie besagt, dass in Gegenwart von Provisor und Landrat Lehsten beschlossen wurde, den alten Küster (Bartholomäus Lembke20 ) noch zu behalten, zumal er seinen Dienst bereits über 30 Jahre versehen habe. Er müsse schließlich das Läuten und weitere „nach des Ambts verordnung“ festgelegte Dienste verrichten. Ihm solle - zusätzlich zu dem angesetzten Lohn und Deputat - die Hälfte des Küsterackers überlassen werden. Die Hälfte eines wüsten Ackers und einige Zulagen aber sollten dem neuen Organisten Johannes Duncker zugesprochen werden, „wenn er sich in der Kirchen und Schularbeit fleißig zu bezeigen, anloben wird“. Nach dem Tod des Küsters sollte wiederum „die freye hand beim Ambte behalten werden, obgedachte Hebung zu mehren mindern, und nach befindung deßhalb zu disponiren“.
In den Unterhalt des Organisten teilten sich Klosteramt und Kirche. Von letzterer kamen Schaf, Schwein, Butter, Hering und Salz. Zur Begründung dieser Aufteilung der an den Organisten fälligen Leistungen wird auch angeführt:
Nachdem zu Gottes Ehren, der Kirchen Zierde, auch Zu Unterweisung der Jugendt in der waaren Kenntnis und furch Gottes, eine neue Orgel und Schul bey diesem Closter erbauet worden […]“
Johannes Duncker verpflichtete sich, nach bestem Vermögen den Unterricht für die Kinder zu geben und wurde „von diesem Closter für einen Organisten und Schulmeister (?)[...] bestellet und angenommen […]“
Am 6. Juli 1673 wendet er sich an den damaligen Klosterhauptmann Christoph Friedrich von Jasmund, seinen „großgeneigten Patron und mächtigen Beförderer“ und bittet, die ihm gegebenen Zusagen einzuhalten, da er allen Auflagen „in der Kirchen aufzuwarten und des Schuldienstes allhir zu verwalten […] mit gebührendem Fleiße“ nachgekommen sei.
Die Antwort des Klosterhauptmanns sagt zu, dass für Wohnung und den versprochenen Unterhalt eine Lösung gefunden würde.
In einem nicht datierten Schreiben spricht Duncker davon, „daß Gottes Wincken, in eine vertrauliche und festverbindliche Ehegesellschafft dermahl eins zu tretten […] meiner jetzigen gelegenheit nach aber zweifelhaft und ungelegen auch kaum rathsam fallen würde“ und ersucht um eine Vergewisserung der „Bestallung“ und der bereits erhaltenen und versprochenen „Unterhaltung und Besoldung“. Auch die Frage der Wohnung wird erneut erwähnt – es muss also nicht erfüllte Zusagen gegeben haben.
Die Situation des Organisten und Schulmeisters blieb aber trotz aller Bitten schwierig. So wandte sich Samuel Ricken, der Nachfolger von Duncker, am 13. Januar 1704 mit einer bitteren Klage an die Klosteramtsprovisoren:
„..es hatt mich aber getroffen, daß ich in ein altes Hauß kommen bin, [...] die Wände fallen eine nach der anderen aus, Ja es liegt gantz auff der einen Seite, daß man sich befürchten muß das es gantz übern Hauffen fällt, muß also des Nachts schlafflos liegen, daß man sich befürchten muß, daß man von bösen Leuten beraubet wirdt, In meiner Stube sindt die fenster sehr schlecht, daß ich des Abends kein Licht für den Windt auff den Tisch haben kann, und die Wärmnis auch vergehet.“
Sehr resigniert klingt es zum Schluss, wenn er schreibt: „Ich getröste mich gnädigster Erhörung.“
Immerhin spricht eine sicher vom Amts wegen hinzugefügte Notiz vom 14. Januar 1704 davon, dass der Küchenmeister einbezogen werden soll, denn Ricken hatte auch um eine Holzlieferung gebeten, um die Reparaturen im Frühjahr in Angriff zu nehmen.
Seine großen Schwierigkeiten sind aber noch nicht zu Ende und so gibt es ein neues Schreiben von ihm an den Landrat, datiert vom 27. März 1710. Es geht wieder um Lebensnotwendigkeiten. Er habe die (dorthin wahrscheinlich aufs Altenteil gesetzte) „alte Fr. Pastorin von Lomen“ im Hause und deshalb Schwierigkeiten, Futter für sein Vieh zu besorgen. Müsste er dieses abschaffen, würde er „da durch gantz ruiniret werden“, weil er dann seine Kinder nicht mehr versorgen könnte. Er bittet darum, „daß mir der Acker doch möchte gelaßen werden, wan mier Ja der eine Toffelsaattsacker dicht am Fenster lieget“, sonst würde es nur wieder Zank und Streit geben und sein „Hundt und Hüner“ seien in Gefahr.
Schon vom 21. Mai desselben Jahres liegt erneut eine Bittschrift von ihm vor. Diesmal klagt er, dass ihm der Küchenmeister „mein verdienstes Lohn“ vorenthält. Dieser wollte ihm vor Ablauf des Rechnungsjahres zu Michaelis nichts zahlen. Ursache sei eine „Irrung von wegen die Alte Pastorin“. Er bezieht sich auch auf sein voriges Schreiben und fragt, ob der vor seinem Hause gelegene Saatacker nicht sein Hofgarten werden könne. Er schließt auch diesen Brief wieder mit den Worten: „Ich getröste mich gnädigster Erhörung“.
Über dreihundert Jahre sind diese Klagen alt, aber die Schwierigkeiten und die Not eines solch tüchtigen Mannes, der die Orgel spielt, Küsterdienste wahrnimmt und noch die Kinder unterrichtet, bewegen noch heute.
Danksagung
Der Verfasser dankt Friedrich Drese, dem Orgelsachverständigen der Landeskirche und Leiter des Orgelmuseums in Malchow, Dr. Roland Eberlein, Walcker-Stiftung für orgelwissenschaftliche Forschung und Dr. M. R. Jaehn für Ratschläge, Kommentare und Unterstützung. Dank geht ebenfalls an Christian v. Lehsten. Er stellte umfangreiches Archivmaterial zur Verfügung und gestattete die Bildnutzung.
Literatur
Das zitierte Archivmaterial ist in den Konvoluten Nr. 3.2-3/1 – Von Orgel und Organisten Nachrichten bey der Dobbertinschen Closter Kirche, 1673, 1672, 1704, 1710 (Konvolut 1) und LHAS 2.25-1 Konsistorium und Oberes Kirchengericht zu Rostock Nr. 1684 (Konvolut 2) aus den Beständen des Landeshauptarchivs Schwerin enthalten.
Wird kein Konvolut erwähnt, entstammt das Zitat Konvolut 1.
Walter Haacke, Reinhard Jaehn, Paul Schmidt und Mecklenburgs Orgelbau im 18. Jahrhundert in: Acta Organologica, Band 18, Kassel, 1985, S. 44 ff. (Bezüge darauf im Text mit Haacke/Jaehn und Seitenangabe)
Max Reinhard Jaehn, Dobbertin – Klosterkirche, S. 1933 ff. in: Friese, Band 1, Schwerin, 2014
1 Im Reichsmünzedikt von 1566 wurde bestimmt, dass ein Gulden zwei Dritteln eines Talers entsprach. Um 1700 soll ein Gulden ungefähr einer heutigen Kaufkraft von 40 bis 50 Euro entsprochen haben. Ein Meister musste zwei Tage für einen Gulden arbeiten – Wikipedia und Wilhelm Friedrich Volger, Vergleichende Darstellung der alten mittleren und neuen Geographie – Lehrbuch für die obersten Gymnasialklassen, Hannover 1837. Mehr zum Verhältnis von Geld und Arbeitslohn auf S. 4.
2 David Franck, Des Alt= und Neuen Mecklenburgs Vierzehendes Buch, Güstrow und Leipzig, 1756, Cap. XXIII, S. 262
3 Vgl. S. 3
4 Schriftliche Mitteilung von Dr. Roland Eberlein von der Walcker-Stiftung für orgelwissenschaftliche Forschung vom 2. Januar 2016
5 Haacke/Jaehn, S. 51
6 Vgl. Lebenslauf Henning Kröger, Wikipedia
7 Friedrich Schlie, Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin, Band I, Schwerin 1898, S. 80
8 Haacke/Jaehn, S. 166
9 Ebenda, S. 158
10 Ebenda, S. 81
11 Persönliche schriftliche Mitteilung vom 24. Februar 2016
12 Vgl. Claus Cartellieri, Der Dreißigjährige Krieg in und um Dobbertin, Dobbertiner Manuskripte, 2010
13 Vgl. Persönliche schriftliche Mitteilung vom 31. Dezember 2015
14 Vgl. Persönliche schriftliche Mitteilung vom 1. März 2016
15 Haacke/Jaehn, S, 52, sprechen von 1673.
16 Zitat aus Konvolut 2
17 Ebenda
18 Zitat aus Konvolut 2
19 Zitat aus Konvolut 2
20 In der „Familien- und Personengeschichte von Dobbertin (Internet-Publikation)“ wird Bartholomäus Lembke 1675 als Fischer erwähnt. Möglicherweise war dieser Dienst leichter als die Wahrnehmung der Aufgaben eines Küsters.
|